Das NÖ Raumordnungsgesetz setzt bei der Widmung von Bauland voraus, dass der hundertjährliche Grundwasserhöchststand (HHGW100) in dem vorgesehenen Gebiet nicht höher liegt als die Geländeoberkante. Das bedeutet, die Ausweisung von Bauland ist nur zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass der (statistisch prognostizierte) Grundwasserhöchststand HHGW100 nicht aus dem Gelände heraustritt (Flurabstand darf nicht negativ sein).
Lassee hat grundsätzlich mit einem hohen Grundwasserstand zu kämpfen. In diesem Fall wurde eine genauere Untersuchung für die Widmung eines Bauland-Betriebesgebietes durchgeführt. Dabei wurden Daten von der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal zur Verfügung gestellt, die lokal differenzierte Aussagen zulassen. Es hat sich herausgestellt, dass der HHGW100-Flurabstand mit der Geländetopographie korreliert. Das bedeutet, in (lokalen) Senken tritt das Grundwasser hervor, in höheren Lagen nicht. Eine solche Senke wurde in dem vorgesehen Gebiet zur Widmungsänderung ausfindig gemacht. Die weitere Strategie sieht vor, die Senke mit der danebenliegenden Geländeanschüttung auszugleichen, so dass eine ebene Geländeoberkante in ausreichender Höhe gewährleistet ist. Damit soll die Gefahr eines Austritts von Grundwasser entschärft werden.
Im Rahmen des Projektes wurden die Untersuchungen zum Grundwasser in Abstimmung mit der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal interpretiert und Strategien zur Lösung des Problems erarbeitet. Die Lösungsstrategie sieht vor, das Gelände auszugleichen, wofür genauere Berechnungen durchgeführt wurden, die gezeigt haben, dass mit der Abtragung der Geländeanschüttung die Senke zur Gänze ausgefüllt werden kann, so dass keine zusätzlichen Materialen heranzuschaffen sind.
Bei Durchführung der Geländemaßnahmen ist eine Baugrundeignung gegeben, die eine Ausweisung von Bauland-Betriebsgebiet möglich macht.